Mitgliedschaft mit Tarifbindung

Mitglieder mit Tarifbindung

haben sich für eine Bindung an die zwischen Verband und Gewerkschaft vereinbarten Flächentarifverträge entschieden. Sie sind zur Einhaltung der zwischen den Tarifpartnern abgeschlossenen Tarifverträge verpflichtet.

Vollmitglieder mit Tarifbindung wählen aus ihren Reihen den Tarifpolitischen Ausschuss. Nur sie sind berechtigt, über Tarifangelegenheiten und Arbeitskampfmaßnahmen zu beschließen.
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